Krankenbe­hand­lung im Ausland: Immer erst die …

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ARAG B2B 2025 - KW 19

Krankenbe­hand­lung im Ausland: Immer erst die Kasse fragen

Patientinnen und Patienten in Europa dürfen auch im europäischen Ausland Gesund­heits­leistungen in Anspruch nehmen. Eine neue EU-Richt­linie zur Patientenmobilität legt fest, dass alle Mitglieds­staaten dies gesetzlich regeln müssen. Für gesetzlich kranken­versicherte Bundes­bürger bringt die Richt­linie nichts Neues: Sie haben das Recht auf Auslands­behand­lung schon seit 2004. Eine neue Kontakt­stelle soll ihnen nun helfen, den bürokratischen Ablauf besser zu bewältigen.

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