19. 04. 2013 - Was passiert …

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19. 04. 2013 - Was passiert eigentlich in Sachen EU-Vermittlerrichtlinie?

(ac) Seit 03.07.2012 liegt ein Entwurf für die Neufassung der europäischen Richtlinie der Versicherungsvermittlung vor. Seitdem ist es in der Öffentlichkeit rund um die EU-Vermittlerrichtlinie ruhig geworden. In Brüssel wird aber weiter lebhaft diskutiert. Ziemlich genau ein Jahr später, am 02.07.2013, könnte nun das Europäische Parlament über die Richtlinie entscheiden. Bleibt es bei der Offenlegung der Provisionspflichten und bis wann ist die Umsetzung in Deutschland zu erwarten? Nachgefragt bei Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin des BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.AssCompact: Frau Kahlscheuer, Verbände und Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zum vorliegenden IMD-2-Entwurf abgeben. Wird es noch einmal zu Änderungen im Entwurf kommen?Anja C. Kahlscheuer: Der Entscheidung des Europäischen Parlamentes über die Richtlinie möchte ich nicht vorweg greifen. Wenngleich es nicht zu übersehen ist, dass die derzeit involvierten Ausschüsse, sowohl der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) als auch der ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung hier entsprechende Diskussionen führen. Erfreulicherweise konnten wir in vielen Gesprächen mit Europa-Parlamentariern als auch mit Teilnehmern der entsprechenden Ausschüsse erreichen, dass die Problematik der Provisionsoffenlegung erneut diskutiert wird. Immer wieder haben wir unsere Auffassung bekundet, dass wir für eine Kostentransparenz bei Versicherungsverträgen eintreten, die es dem Kunden ermöglicht, zu erkennen, in welcher Höhe sein eingezahltes Kapital in die Anlage fließt bzw. die Abschlusskosten gedeckt sind. Dieses Interesse sehen wir mit der VVG-Informationspflichtenverordnung als erfüllt an. Eine festgeschriebene Verpflichtung zur Offenlegung der Abschlusskosten halten wir für verbraucherfreundlicher und lehnen daher eine Offenlegung von Provisionen und Courtagen ab. Für den Kunden ist es unserer Auffassung nach entscheidend, welche Leistungen er zu welchem Preis bekommt. Dafür muss er die Gesamtkosten kennen und nicht die Höhe der Provision. Gerade auch der Vorschlag, für Produkte der Schadensversicherung nach Ablauf von fünf Jahren eine Offenlegung zu fordern, dürfte für den Verbraucher keinen besseren Schutz darstellen. AC: Aber bleibt es bei der Offenlegung der Provisionen?ACK: Ob es zu Änderungen kommen wird, können wir definitiv nicht sagen. Wir sehen jedoch in vielerlei Hinsicht noch Änderungsbedarf, zum einen im Bereich der Offenlegung der Provisionen, aber auch in der grundsätzlichen Frage der Erweiterung des Anwendungsbereiches auf den Internet-Vertrieb und die Angestellten im Versicherungsvertrieb sowie die Regelungen in den Artikeln 22 ff des Entwurfes für die so genannten PRIBS-Produkte.AC: Und wie sieht es mit PRIBs genau aus und dem Punkt, dass unabhängige Beratung nur noch vorliegt, wenn gegen Honorar beraten wird?ACK: Eine eindeutige Einschätzung kann ich leider nicht abgeben. Ich denke aber, dass ein Kompromiss zwischen den Ausschüssen im Europäischen Parlament dahingehend gefunden wird, dass es zu einer Offenlegung der Provisionen auf Nachfrage des Kunden, das heißt die so genannte Soft-Disclosure-Lösung kommt. Dieses Modell können sich zumindest nach unserer Auffassung viele in Brüssel vorstellen. AC: Und wie sieht der Umgang mit Fondspolicen künftig aus?ACK: Zunächst möchten wir festhalten, dass wir es grundsätzlich begrüßen, dass diese Produkte, die eher den Versicherungsprodukten zuzuordnen sind als den Wertpapierprodukten, auch in der Richtlinie für Versicherungen aufgenommen werden. Eine anderweitige Regelung dieser Produkte in der MiFiD hätte dazu geführt, dass das Prinzip der IMD, berufszugangs- und berufsausübungsrechtliche Bestimmungen in einer Richtlinie zu regeln, unterlaufen würden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen handelt es sich nach deutschem Recht im Übrigen um ein Versicherungsprodukt, dessen Vermittlung durch Versicherungsvermittler erfolgt, so dass die Aufsicht über diese Tätigkeit der Vermittlung den IHK’s obliegen sollte. Auf der anderen Seite bedauern wir es, dass die Frage der unabhängigen Beratung an die Form der Verprovisionierung geknüpft wird. Dieses lehnen wir ausdrücklich ab. Die Tatsache, ob man unabhängig oder abhängig berät, hat nichts mit der Form der finanziellen Vergütung zu tun. AC: Wie viel Einigkeit herrscht eigentlich unter den europäischen Vermittlerverbänden? Und was bedeutet das Provisionsverbot in England für den weiteren Fortgang?ACK: Die großen europäischen Vermittlerverbände sind im Wesentlichen im europäischen Dachverband – BIPAR – organisiert. Dort versuchen wir gemeinsame Lösungen und Stellungnahmen zu entwickeln, was uns in der Vergangenheit auch immer sehr gut gelungen ist. Dennoch gibt es natürlich nationale Unterschiede, die jeder Vermittlerverband im Interesse seiner Mitglieder auch berücksichtigen muss. Dies bedeutet für den deutschen Verband, der Makler, Mehrfachagenten und Exklusivagenten vertritt, auch die besondere Berücksichtigung aller Berufsgruppen. Ob das englische Provisionsverbot Ausflüsse auf den deutschen Markt haben wird, bezweifele ich eher. Im Übrigen ist nicht nur England diesem Schritt gefolgt, sondern auch die Niederlande haben seit dem 01.01.2013 ein Provisionsverbot für den Lebensversicherungsbereich. Der englische Markt ist jedoch im Wesentlichen ein maklerorientierter Markt, so dass dieser nicht mit dem deutschen Markt vergleichbar ist. AC: Wie ist der weitere Fahrplan für die IMD 2 und wann müssen sich Vermittler auf die Umsetzung in Deutschland einstellen?ACK: Der derzeitige Fahrplan sieht so aus, dass wir zunächst einmal die Entscheidungen der einzelnen Ausschüsse im Europäischen Parlament abwarten müssen. Hier stehen wir im direkten Kontakt mit den Mitgliedern dieser Ausschüsse. Sollten diese Entscheidungen dann vorliegen, würden sie in das Europäische Parlament getragen und dort letztendlich final entschieden werden. Mit einer Umsetzung rechnen wir frühestens 2015.

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