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11. 04. 2013 - Macht ein Vertriebskodex ohne Beratungsstandards Sinn?

(ac) Vor wenigen Monaten verabschiedete der GDV einen neuen Vertriebskodex, der insbesondere neue Inhalte zu Compliance und Weiterbildung enthält und Versicherer auf mehr Verbraucherschutz verpflichtet. Was aber bedeutet das für die Beratungsinhalte? Noch fehlen einheitliche Standards. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse will hier mit breiter Beteiligung der Branche die Verknüpfung schaffen. Seit Jahren arbeiten in dem Arbeitskreis (www.beratungsprozesse.de) neben Fachleuten aus Vermittlerverbänden und Servicegesellschaften erfahrene Praktiker sowie Wissenschaftler und Verbraucherschützer an neuen Grundlagen zur kunden- und bedarfsorientierten Beratung. Sie haben Einflussfaktoren wie Alter und Gesundheitszustand, familiäre Situation, Beruf oder Einkommen mit Beratungsaspekten wie Risikoabsicherung und Vermögensaufbau systematisch zusammengeführt. Auf dieser Basis werden für konkrete Beratungsanlässe spartenübergreifend Versicherungs- und Finanzlösungen abgeleitet. Daraus sollen Standards für die kundenorientierte Beratung zu Versicherungen und Finanzdienstleistungen entstehen, die einen Branchenkonsens abbilden.Versicherer als PartnerInsbesondere aus den Reihen der Versicherer konnte der Arbeitskreis zahlreiche Partner gewinnen. Auch IT-Dienstleister und erste Maklerpools unterstützen die aufwändige Grundlagenarbeit. „Ich begrüße den Vertriebskodex des GDV ausdrücklich als richtigen und wichtigen Schritt. Gleichzeitig aber frage ich mich, nach welchen Kriterien die Einhaltung bewertet werden soll“, so Friedel Rohde, einer der Initiatoren und Projektkoordinator des Arbeitskreis Beratungsprozesse. „Gerade für das Herzstück, die kundenorientierte und bedarfsgerechte Beratung, gibt es keine in der Breite des Marktes konsensfähigen inhaltlichen Standards.“ So hofft die Expertengruppe darauf, dass sich weitere Partner dem Arbeitskreis anschließen. Mit jedem weiteren Partner erhalte die Initiative noch mehr Gewicht und die Branche eine Chance zur Selbstregulierung. Rohdes Fazit: „Die Versicherer erfüllen mit einer Partnerschaft gleichzeitig den GDV-Kodex mit Leben. Davon profieren sie auch bei der im Kodex vorgesehenen Testierung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, denn die Partnerschaft mit dem Arbeitskreis kann als Indikator für Kundenorientierung bei Beratung und Verkauf gelten.“Mehr zum GDV-Vertriebskodex und wie Makler mit Compliance-Fragen umgehen sollten, lesen Sie in der Kolumne „BMVF aktuell“ von Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler in der März- und April-Ausgabe von AssCompact.

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