Vom 1. April an gilt wieder …

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu

Vom 1. April an gilt wieder das Saisonkennzeichen

Vom 1. April an können die meisten der rund 1,9 Millionen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Das Nummernschild ist vor allem für Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer bei Neuzulassungen interessant. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Ständiges An- und Abmelden wird so vermieden und Zeit und Geld gespart. Auch die Versicherung und Steuer kann mit dem Nummernschild reduziert werden. Die Gültigkeit des 1997 eingeführten Saisonkennzeichens ist auf mindestens zwei und höchstens elf Monate begrenzt. Fahrten mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen sind verboten. In so einem Fall liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt. Es drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch Geldstrafe und im Extremfall sogar Freiheitsstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet dann mit seinem gesamten Vermögen, was existenzbedrohend sein kann. Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. Neben dem Saisonkennzeichen gibt es seit Juli 2012 auch das Wechselkennzeichen. Mit diesem dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike. Vorteil gegenüber dem Saisonkennzeichen: Die Nutzung ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Autofahrer können von attraktiven Versicherungsbeiträgen profitieren. (ampnet/Sm) Bilder zum Artikel klein (175 KB) mittel (2371 KB) groß (4480 KB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
Auf Ihrer Seite

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Stark im Maklermarkt: DMB Rechtsschutz überzeugt 2024 erneut
24.07.2025

Die DMB Rechtsschutz setzt ihren erfolgreichen Kurs fort: Auch im Geschäftsjahr 2024 verzeichnet der …

Versicherungen
Neue Zusammenarbeit: Hans John Versicherungsmakler GmbH übernimmt CoNav Consulting GmbH & Co. KG
23.07.2025

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH, ein rein inhabergeführtes Familienunternehmen, und die CoNav Consulting GmbH …

Versicherungen
Bayerisches Traditionshaus setzt auf Nachfolgeplanung mit blau direkt
23.07.2025

Rückwirkend zum 01.01.2025 gestaltet die WRP Finanzconsult Allfinanzvermittlungs GmbH mit Sitz in Bayreuth ihre …