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11. 03. 2013 - Gesetzlich unfallversichert bei der beruflichen Weiterbildung

(ac) Nehmen Beschäftigte auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teil, so stehen sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Unerheblich sei, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo das Seminar stattfindet, ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel, sei ebenfalls nicht relevant für den Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstrecke sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, der der Arbeitgeber angehört. Nimmt ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, bestehe ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Das gile auch für Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme absolvieren. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist in beiden Fällen die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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