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12. 02. 2013 - AK Beratungsprozesse: Beratungsdokumentation erhält Feinschliff

   (ac) Der Arbeitskreis Beratungsprozesse entwickelt Empfehlungen und Textvorlagen, die Maklern mehr Rechtssicherheit in der Beratung geben. Dazu zählen neben der Beratungsdokumentation auch Risikoanalysebögen, Empfehlungen zur Erstinformation, Auswahlkriterien für den Rat des Maklers oder Hilfen für den Beratungsprozess. Jetzt passte der Arbeitskreis die Beratungsdokumentation an neue Erkenntnisse an und gestaltete sie gleichzeitig transparenter.Mit der Beratungsdokumentation, wie sie das VVG vorschreibt, haben Vermittler fünf Jahre lang Erfahrungen sammeln können. Insbesondere Makler stützen sich auf die Empfehlungen vom Arbeitskreis Beratungsprozesse, vormals Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie. Nun hat eine mit Juristen besetzte Arbeitsgruppe des Arbeitskreises die vielfältigen Erfahrungen ausgewertet und die „Erläuterungen für die Beratungsdokumentation“ überarbeitet sowie optimiert. Im Zentrum steht der Beratungsvorgang des Maklers. Hier empfiehlt der Arbeitskreis, neben den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden auch den Beratungsprozess selbst zu dokumentieren. Versicherte Risiken dokumentieren Wie der Arbeitskreis erläutert, müssen die wesentlichen Eckpunkte des in Frage kommenden Versicherungsschutzes abgeklärt und dokumentiert werden (in der Hausratversicherung zum Beispiel versicherte Risiken und Gefahren). Darüber hinaus sollte ein Makler ebenfalls in seiner Dokumentation festhalten, warum einzelne Lösungen nicht in Betracht kommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn auf Grund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Eine entscheidende Passage in der Beratung von Maklern ist die Empfehlung eines geeigneten Versicherungsunternehmens. Der Arbeitskreis rät, die Auswahl des Versicherers und die konkrete Produktauswahl nebst Begründung zu dokumentieren. Diese Dokumentation umfasst die Empfehlung des Maklers und alle für den Kunden relevanten Kriterien. Auch das Verhältnis von Preis und Leistung soll in die Dokumentation Eingang finden. Mehrfachagenten empfiehlt der Arbeitskreis dringend, ihre Versichererauswahl ebenfalls zu begründen, sofern sie in der beratenen Sparte mehr als einen Versicherer vertreten. Auch für sie ist – wie selbstverständlich auch für Ausschließlichkeitsvertreter – die Begründung der Produktauswahl obligatorisch. Entscheidung des Kunden festhalten Makler sollten in jedem Fall die Entscheidung ihres Kunden dokumentieren, so der Arbeitskreis. Hervorgehoben wurde noch einmal, dass sie ebenfalls notieren sollten, welchen Empfehlungen aus welchen Gründen ein Kunde nicht folgt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Risikoeinschlüsse oder Zusatzbausteine angeboten werden und der Kunde diese nicht akzeptiert. „Vermittler kennen die Situation: Mancher Kunde sagt „das ist mir zu teuer“ oder „das brauche ich nicht“, kommentiert Hans-Ludger Sandkühler, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht im Arbeitskreis Beratungsprozesse, die jüngsten Ergebnisse. „Wir empfehlen dringend, all dies zu dokumentieren“, so Sandkühler. „Auf diese Weise kann späteren Meinungsverschiedenheiten vorgebeugt werden, und die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung sinkt deutlich. Das spart bei allen Beteiligten Geld, Zeit und Nerven.“Der Arbeitskreis genießt in der Branche hohe Akzeptanz. So fließen seine Empfehlungen bereits in die VVG-Kommentare ein. Die „Erläuterungen zur Beratungsdokumentation“ und eine Word-Vorlage für die Beratungsdokumentation können von der Webseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden. Interessierte finden weitergehende Informationen unter www.beratungsprozesse.de.

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