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20. 09. 2012 - AXA erweitert Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister

(ac) AXA bietet mit Deckungserweiterungen seiner IT-Policen Haftpflicht komfort und kompakt jetzt noch umfassenderen Schutz. Mit der IT-Police Haftpflicht kompakt richtet sich AXA speziell an IT-Freelancer und Start-up-Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro im Jahr. Neben einer günstigen Prämie zeichnet sie sich durch eine vereinfachte Antragstellung aus. Speziell für größere IT-Dienstleister, die höheren Risiken ausgesetzt sind, wurde die IT-Police Haftpflicht komfort entwickelt. Sie kann individuell an die Risikosituation des Versicherten angepasst werden.Neu: Kostenübernahme bei juristischen AuseinandersetzungenDie wichtigsten Erweiterungen beider Produktlinien betreffen Rechtsverletzungen und Folgeschäden bei mangelnder Erfüllung: So übernimmt AXA beim Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen für seinen Versicherten nun auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das ist besonders sinnvoll bei Unternehmen, die eigene Inhalte ins Netz stellen und mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das Urheberrecht konfrontiert sind. Bei einer selbst- oder fremdverschuldeten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wurde der Versicherungsschutz ebenfalls erweitert: Im Falle eines Strafverfahrens übernimmt AXA ab sofort auch die Verteidigungskosten, sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.Sicherheit auch bei VertragsverletzungenIT-Dienstleister verpflichten sich ihren Auftraggebern gegenüber häufig für umfangreiche Projekte. Kommt es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse dazu, dass ein Projekt nicht oder nur unvollständig umgesetzt werden kann, kann der Auftraggeber bereits getätigte Investitionen, zum Beispiel für neue Software, zurückverlangen. AXA ersetzt in einem solchen Fall nun auch vergebliche Aufwendungen des Kunden, die er im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt hat. Absicherung gegen EigenschädenAuch gegen Eigenschäden können sich IT-Dienstleister absichern. So schützt die Vertrauensschadenversicherung Unternehmen bei Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt.W

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