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Kommentar zur bAV: Rente ab 67 trotz Zusage ab 65

Die Rente aus der betrieblichen Altersversorgung, die einem Arbeitnehmer zum 65. Lebensjahr zugesagt wurde, kann trotzdem erst ab 67 gezahlt werden. Für Arbeitgeber ist es nicht immer ein Grund zur Freude, meint Andreas Buttler von der Febs Consulting.

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