04. 06. 2012 - Sofortiger Pensionseinbehalt …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

04. 06. 2012 - Sofortiger Pensionseinbehalt auch bei aufgeschobener Gehaltszahlung

(ac) Beamte und Soldaten, die vor Erreichen der Altersgrenze pensioniert werden und im Ruhestand ein Erwerbseinkommen beziehen, erhalten entsprechend geringere Versorgungsbezüge, wenn dieses andere Einkommen bestimmte Höchstgrenzen übersteigt. 20% der Versorgungsbezüge verbleiben ihnen aber in jedem Fall. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) gilt dies auch, wenn der Ruheständler für seine Arbeitsleistung ein geringes monatliches Gehalt erhält, aber zu einem späteren Zeitpunkt einen hohen Betrag bekommt. In dem entschiedenen Verfahren ist ein ehemaliger Soldat nach der Frühpensionierung ein Vollzeitarbeitsverhältnis mit einem Unternehmen eingegangen. Nach den vertraglichen Vereinbarungen erhielt er hierfür neben einem monatlichen Gehalt von ca. 300 Euro auch eine sogenannte Pensionszusage, aufgrund derer ihm nach neun Jahren ca. 190.000 Euro ausgezahlt wurden. Zur Rückdeckung dieser Pensionszusage schloss das Unternehmen eine Versicherung ab und zahlte hierfür monatliche Beiträge von 2.500 Euro. Die Versorgungsbehörde rechnete die Beiträge des Unternehmens an die Versicherung dem Soldaten als Einkommen an und forderte überzahlte Pensionsleistungen zurück. Die hiergegen erhobene Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat angenommen, dass die Versicherungsbeiträge kein Einkommen des Soldaten seien und ihm deshalb die volle Pension zustehe. Die Revision der Beklagten war jedoch erfolgreich. Das BVerwG hat zwar die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt, dass hier die Versicherungsbeiträge des Unternehmens nicht als Einkommen des Klägers anzusehen sind. Es hat aber den an den Kläger zu zahlenden Betrag von 190.000 Euro als aufgeschobene Gehaltszahlungen gewertet, die – umgelegt auf die Monate der durch sie honorierten Arbeitsleistung – sofort angerechnet wurden. Dies folge aus dem Gesetzeszweck, der darin besteht, wirtschaftliche Vorteile abzuschöpfen, die Beamte und Soldaten nach ihrer Frühpensionierung durch Einsatz ihrer Arbeitskraft erzielen.BVerwG, Urteil vom 31.05.2012, Az.: 2 C 18.10

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelle Fälle und Rechtsprechung zur Versicherungsmaklerhaftung
08.07.2025

Rechtsanwalt Michaelis und der Praktiker Christian Henseler bringen Sie in diesem Webinar auf den …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
15.07.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Allianz Direct schließt Übernahme des Versicherungsportfolios von FRIDAY in Deutschland und Frankreich erfolgreich ab
01.07.2025

Allianz Direct, der paneuropäische Online-Versicherer der Allianz Gruppe, hat die Übernahme des Versicherungsportfolios von …

Versicherungen
Torsten Uhlig übernimmt Vorsitz der Vorstände der SIGNAL IDUNA Gruppe
01.07.2025

Torsten Uhlig ist seit 1. Juli 2025 neuer Vorsitzender der Vorstände der SIGNAL IDUNA …

Versicherungen
Kaufland und Zurich Gruppe Deutschland starten Kooperation im Versicherungsvertrieb
01.07.2025

Die Zurich Gruppe Deutschland startet eine strategische Partnerschaft mit Kaufland für den Vertrieb von …