30. 04. 2012 - Unisex mit …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

30. 04. 2012 - Unisex mit minimalen Folgen für BU, aber mit großen für die private Altersvorsorge

(ac) Die Versicherungsunternehmen arbeiten an der Umsetzung der Unisex-Tarife. Die ersten Tarife sind bereits am Markt. In Marketing und Vertrieb wird die anstehende Umstellung als Verkaufsargument genutzt. Die Deutsche Aktuarvereinigung meint, dass sich das Kundenverhalten durch das Unisexurteil nur in manchen Bereichen ändern wird. In der Lebensversicherung waren die verschiedenen Produkte bisher weitgehend geschlechtsspezifisch kalkuliert. Dies bedeutete, dass die private Rente, die Basisrente (Rürup) sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Männer günstiger als für Frauen war. Bei der Kapitallebensversicherung, der Risikolebensversicherung und der Sterbegeldversicherung schnitten entsprechend der statistisch belegten längeren Lebenserwartung die Frauen besser ab. Keinen Unterschied gibt es bei der Riesterrente, die seit ihrer Einführung 2006 bereits mit einem Unisex-Tarif kalkuliert ist.Keine Auswirkungen auf das Kaufverhalten der KundenDie Einführung der Unisex-Tarife ab Ende Dezember 2012 wird aber aus Sicht der Deutschen Aktuarvereinigung DAV bei der reinen Risikoversicherung keine spürbaren Auswirkungen auf das Kaufverhalten der Kunden haben. Der Grund: Die Prämien sind im Vergleich zur Versicherungssumme relativ niedrig. Dementsprechend dürften marginale Prämienveränderungen beim Abschlussverhalten der Kunden kaum ins Gewicht fallen. Das wesentliche Tarifierungsmerkmal bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist weniger das Geschlecht als vielmehr die Berufsgruppe. Das Kundenverhalten wird sich daher mit Einführung von Unisex-Tarifen voraussichtlich nicht wesentlich ändern, erklärt der DAV. Unisex-Tarife werden bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mäßige Preisveränderungen gegenüber den derzeit angebotenen Produkten aufweisen.Männer könnten vermehrt reine Sparprodukte wählen Die größten Veränderungen werde die geschlechtsneutrale Kalkulation bei der privaten Rentenversicherung bringen: Sie wird für Männer deutlich unattraktiver, so dass männliche Kunden nach Ansicht des DAV vermehrt reine Sparprodukte als Alternative wählen könnten. Der Preis für eine nach Unisex-Rechnungsgrundlagen kalkulierte Rentenversicherung hängt davon ab, wie hoch der Aktuar den künftigen Männeranteil im Tarifverbund schätzt: Je niedriger der Männeranteil angesetzt wird, desto höher der Preis. Sonderfall „Riesterrente“ Besonders schwierig sei die Preisfindung bei aufgeschobenen Rentenversicherungen, so der DAV. Hier ist nicht nur eine Schätzung des Männeranteils zu Versicherungsbeginn erforderlich, sondern auch eine Schätzung des Männeranteils zum Ausübungszeitpunkt der Rentenoption. Dieser kann 20 bis 30 Jahre in der Zukunft liegen und die Kundenentscheidung zur Ausübung der Rentenoption von zu diesem Zeitpunkt existierenden Produktalternativen abhängen. Bei dem Sonderfall „Riesterrente“ funktioniert die Unisex-Kalkulation deshalb, erklärt der DAV, weil die für Männer im Vergleich zu einer geschlechtsspezifisch kalkulierten Rentenversicherung erhöhten Prämien durch staatliche Förderung verwischt werden, der Kundenkreis groß ist und damit die sozioökonomischen Risiken reduziert sind. Offene Fragen bei der betrieblichen AltersversorgungFormal ist der Geltungsbereich des EuGH-Urteils auf Versicherungsunternehmen beschränkt und betriebliche Altersversorgung ist formal nicht erfasst. Es gibt somit keine unmittelbaren Auswirkungen des Urteils auf die betriebliche Altersversorgung – weder arbeitsrechtlich noch versicherungsvertraglich. Ob allerdings vom EuGH ein ansonsten vergleichbarer Fall aus der betrieblichen Altersversorgung anders entschieden würde, mit der Folge, weiterhin geschlechtsabhängige Kalkulationen zuzulassen, stellt die DAV infrage. In seiner Begründung nimmt der EuGH auf die höherrangige Grundrechtscharta Bezug, die allgemein gültig ist und sich damit auch auf die betriebliche Altersversorgung beziehen würde. Eine weitgehende Rechtssicherheit könnte nur durch die Überarbeitung der entsprechenden Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht oder durch ein EuGH-Urteil herbeigeführt werden, so die Erläuterung der DAV.Siehe auch Regierung legt Entwurf für Unisex-Tarife vor: Regierung legt Entwurf für Unisex-Tarife vor

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
04.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Neueste Pressemeldungen

Recht / Steuern
Gütertrennung: Vor- und Nachteile des Ehevertragsmodells
13.05.2025

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn zwei Menschen heiraten, tritt in Deutschland automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft …

Versicherungen
INTER Versicherungsgruppe: Dr. Günther Blaich ab 1. Juli 2025 neues Vorstandsmitglied
13.05.2025

Die Aufsichtsräte der INTER haben Dr. Günther Blaich (49) zum neuen Vorstandsmitglied des INTER …

Recht / Steuern
AfW begrüßt EuGH-Urteil zu Check24 – Es stärkt die Maklerschaft!
13.05.2025

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 697/23) …