Unisex für Bestandskunden ist verfassungswidrig

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Unisex für Bestandskunden ist verfassungswidrig

Lange wurde diskutiert, ob die Unisex-Tarife auch für Bestandskunden der privaten Krankenversicherung gelten sollen. Das sei verfassungswidrig, erklärt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Josef Isensee in seinem Gutachten für die private Krankenversicherung. Ähnliche Artikel: Unisex auch für Bestandskunden „Ein schwerer Sündenfall der PKV“ VOLKSWOHL BUND: Rente PLUS als Unisex-Tarif

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