Abfindung an Deutsche Rentenversicherung übertragen

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Abfindung an Deutsche Rentenversicherung übertragen

Wer seinen Arbeitsplatz einige Jahre vor dem Rentenalter verliert, erhält häufig vom Arbeitgeber eine Abfindung. Dabei winken mitunter durchaus attraktive höhere fünfstellige Summen. Statt sich die Abfindung auszahlen zu lassen, kann es sehr viel günstiger sein, wenn der Arbeitgeber den Betrag auf ein betriebliches Langzeitkonto einzahlt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann das hierauf verbuchte Wertguthaben an die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden.

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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