Ratgeber: Richtiges Verhalten am Unfallort

Anzeige
Vermittlerfortbildung 2026

Ratgeber: Richtiges Verhalten am Unfallort

Zur Ersten Hilfe bei einem Unfall ist per Gesetz jeder verpflichtet. Dennoch entziehen sich viele Verkehrsteilnehmer der Verantwortung, obwohl empfindliche Strafen drohen. Ursache ist häufig Unwissenheit über die erforderlichen Hilfsmaßnahmen und die Angst, möglicherweise das Falsche zu tun. das ist auch einer der Gründe, warum „Gaffer“ langsam an einem Unfallort vorbeifahren, ohne Verletzten zu helfen. Das kann gegebenenfalls mehrere Tausend Euro an Strafe bis zu Haft einbringen. Die erste wichtige Maßnahme sollte immer im Absichern des Unfallorts bestehen. Das heißt: Das eigene Fahrzeug mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand abstellen, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und den nachfolgenden Verkehr mit einem Warndreieck auf den Unfall aufmerksam machen. So werden alle Beteiligten, auch die Helfer, vor einem möglichen Folgeunfall geschützt. Erst dann gilt die Aufmerksamkeit den Unfallopfern, die zunächst aus dem direkten Gefahrenbereich geschafft werden sollten. Verletzten leistet man gegebenenfalls Erste Hilfe oder man setzt einen Notruf ab, wenn es erforderlich scheint bzw. man sich selbst überfordert fühlt. Wer meint, den Anforderungen am Unfallort nicht gewachsen zu sein, sollte andere Helfer hinzuziehen, empfehlen Rettungsexperten. Dies halten sie auch unter dem Aspekt für sinnvoll, dass man sich die erforderlichen Maßnahmen zu mehreren besser aufteilen und so effektiver helfen kann. Entscheidend sei, dass überhaupt etwas zur Hilfe der Betroffenen unternommen wird, betonen sie. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ersten Hilfe lässt das Gesetz nahezu nicht zu. Es verlangt von Unfallzeugen vielmehr, alles zu tun, was ihnen an Rettungsmaßnahmen zumutbar ist, also ohne Gefahr für die eigene Gesundheit und das eigene Leben möglich. Konkret bedeutet das: Einen Notruf abzusetzen sollte eigentlich immer machbar sein. Darüber hinaus ist es ratsam – ganz abgesehen von dem moralischen Gebot –, die eigene Hilfe zumindest anzubieten. Damit beugt man auch einem möglichen Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung vor. Und wen allein schon der Gedanke an einen Unfall und die dann erforderlichen Hilfsmaßnahmen verunsichert, dem kann eine Auffrischung seiner Erste-Hilfe-Kenntnisse nur guttun –im eigenen und im Interesse anderer. (ampnet/jri) Bilder zum Artikel Verkehrsunfall. Foto: Auto-Medienportal.Net/Riedel klein (254 kB) mittel (1,37 MB) groß (1,37 MB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
kostenfreien Platzierung MMM 2026

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Leistungsvergleich VSH
Anzeige
KlimaPro

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
13.01.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.01.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Brüssel: Einigung zur Retail Investment Strategy erzielt
19.12.2025

In der Nacht zum Donnerstag haben sich die Trilog-Unterhändler des Europäischen Parlaments und der …

Recht / Steuern
Weihnachtliche Gerichtsurteile - ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit
19.12.2025

Rentier ist kein Haarwild - Ein Rentier-Unfall in Norwegen wurde für einen deutschen Autofahrer …

Versicherungen
Personalveränderung im Vorstand der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe
19.12.2025

Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …