Führerschein mit 17 mindert Unfallrisiko

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Rechtsschutz seit 90 Jahren

Führerschein mit 17 mindert Unfallrisiko

Fahrpraxis mindert das Unfallrisiko. Mit dieser Erkenntnis erlaubt der deutsche Gesetzgeber seit Anfang 2011 Jugendlichen bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahranfänger von einem mindestens 30 Jahre alten Erwachsenen begleitet wird. Durch dieses Führerscheinmodell sollen die jungen Erwachsenen vor allem frühzeitig Fahrpraxis sammeln können und so bestmöglich auf die Zeit vorbereitet werden, wenn sie nach ihrem 18. Geburtstag allein Auto fahren dürfen. Der Erfolg hat sich nach den Erkenntnissen der Kfz-Versicherer inzwischen bestätigt. Sie stellten fest, dass diejenigen Führerscheinneulinge, die bereits ein Jahr Begleitetes Fahren hinter sich haben, deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als ihre Altersgenossen, die erst mit 18 ihre Fahrerlaubnis bekommen und dann allein am Steuer unterwegs sind. So mache sich der positive Einfluss des Modells „Begleitetes Fahren“ nicht nur beim Fahrverhalten, sondern auch bei den Unfallzahlen bemerkbar, lautet das Fazit der Versicherungsunternehmen. Die Versicherungswirtschaft begrüßt daher den eindeutig wachsenden Trend zu diesem Führerscheinmodell, für das sich derzeit bereits mehr als die Hälfte aller Fahranfänger entscheiden. Auch viele Fahrlehrer haben inzwischen ihre anfängliche Skepsis verlorens. Der als Begleiter vorgesehene Mitfahrer muss in der Bescheinigung über die bestandene Führerscheinprüfung, die der 17-Jährige zunächst nur erhält, vermerkt werden. Als Fahrbegleiter zugelassen sind Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder ehemals Klasse 3 für Pkw sind. Außerdem darf der erwachsene Beifahrer in Flensburg höchstens mit einem Punkt belastet sein. Kraftfahrer, die vor dem 30. April dieses Jahres, also in dem alten Bußgeldsystem, drei Punkte aufzuweisen hatten, kommen ebenfalls noch als Begleitpersonen in Betracht. Was den Versicherungsschutz anbetrifft, bereitet das Begleitete Fahren keinerlei Probleme. Der Besitzer des Autos, das der Fahranfänger nutzt, muss seinen Versicherer lediglich über die Änderungen im Fahrerkreis informieren, betont die HUK-Coburg. Dann wird die jeweilige Police einfach an die veränderte Situation angepasst. (ampnet/nic)

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