Renten-Urteil mit Sprengkraft: DRV darf freiwillige Beiträge streichen
Ein Zahnarzt kämpft um mehr als 13.000 € freiwillige Rentenbeiträge, die er zwischen 2018 und 2019 eingezahlt hat. Die Beiträge galten damals als rechtmäßig – bis das Bundessozialgericht Jahre später entschied, dass seine Tätigkeit im vertragszahnärztlichen Notdienst doch eine abhängige Beschäftigung war. Damit bestand Pflichtversicherung. Genau diese Pflichtversicherung zerstört rückwirkend seine Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten.
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