Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz über Hundeleine im Betrieb
Hund im Büro, Pech beim Sturz: Wer seinen privaten Vierbeiner mit zur Arbeit nimmt, trägt das Risiko selbst. Das Sozialgericht Dortmund entschied: Stolpert ein Unternehmer über die Hundeleine auf dem Firmengelände, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.
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