Wenn der Untervertreter zur Konkurrenz wird
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einem Versicherungsvertreter Grenzen für seine unternehmerischen Aktivitäten aufgezeigt. In dem Verfahren (Urteil vom 18.8.2025, Az. 18 U 61/24, Rechtsprechungsdatenbank NRW, VersR 21/2025, 1327-1333) ging es um einen Untervertreter eines wohl als Mehrfachvertreter aktiven Versicherungsvertriebsgesellschaft, an der mehrerer Versicherer indirekt beteiligt sind. Verklagt wurde der Untervertreter von der Vertriebsgesellschaft wegen Verstoßes gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot.
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