Pauschbeträge bei Reisekosten 2026: Mehr Klarheit, kein Mehraufwand
Zum 1. Januar 2026 treten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktualisierten Werte im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bekannt gemacht. Grundlage bleibt § 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz. weiterlesen
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