Folgeprovision im Handelsvertreterrecht: EuGH stärkt Vertragsfreiheit und verpflichtet zur klaren Vertragsgestaltung - Kommentar - Versicherungsbote.de
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Folgeprovisionen in Handelsvertreterverträgen vertraglich ausgeschlossen oder modifiziert werden dürfen. Das eröffnet Unternehmen neue Spielräume und erhöht gleichzeitig das Vergütungsrisiko für Vermittler, unterstreicht Rechtsanwalt Dr. Tim Banerjee von der Rechtsanwaltskanzlei Banerjee & Kollegen.
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