Einkommensanrechnung bei Grundrente bestätigt
Die Grundrente soll langjährig Versicherten mit niedrigen Einkommen einen Zuschlag zur Altersrente bieten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts erklärt, warum das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung berücksichtigt wird und weshalb diese Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
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