Ab wann sind Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitkräften fällig?
Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine Tarifregel, die Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Stunde vorsieht und damit Teilzeitkräfte benachteiligt, ist diskriminierend und nichtig. Für Teilzeitkräfte muss die Zuschlagsgrenze anteilig abgesenkt werden.
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