Wenn ein Makler auf seine „Unabhängigkeit“ hinweist, muss das sein gutes Recht sein
Von Irreführung kann keine Rede sein, meint der ehemalige Bipar-Hauptgeschäftsführer Harald Krauss in seinem Gastbeitrag. Das Oberlandesgericht Oldenburg habe EU-Recht nicht bedacht und in seinem Grundsatzurteil nur auf eigene spezifische Kenntnisse zurückgegriffen. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH
