OLG Dresden: Versicherungsmakler darf sich nicht unabhängig nennen
Es ist die altbekannte Frage: Darf sich ein Versicherungsmakler „unabhängig“ nennen, obwohl er Provisionen erhält? Das OLG Dresden entschied nun in einem Berufungsurteil: Nein. Die Bezeichnung sei irreführend und erwecke den Eindruck, die Beratung erfolge ohne eigene Provisionsinteressen.
Weiterlesen auf: AssCompact
