„Konfrontativer kann es kaum sein“: Die Argumente für und gegen die Rechtsberatung durch Versicherer
In den letzten Wochen tobte ein teilweise erbitterter und auch sprachlich aufgeladener Streit zwischen dem bayerischen Justizminister Georg Eisenreich und der Anwaltschaft bzw. deren Kammern. Es ging um sehr viel, nämlich um eine Grundfeste des deutschen Rechtsberatungsmarktes. Der für viele überraschende Vorschlag aus Bayern zur Erlaubnis der Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch Rechtsschutzversicherer wurde auf der Justizministerkonferenz am Freitag diskutiert, jedoch letztlich abgelehnt, womit sich die „empörte“ Anwaltschaft am Ende durchgesetzt hat. Aber es ist nur ein Pyrrhussieg, kommentiert Rechtsanwalt Andreas Heinsen.
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