Testament: Eine Kopie ist eben kein Original
Eine Kopie eines Testaments kann nicht automatisch das Erbrecht begründen. Das Pfälzische Oberlandesgericht bestätigte, dass nur das Original zählt. Kopien sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen die Wirksamkeit des Originals überzeugend nachweisen.
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