Kein Ersatz für Kasko-Hochstufung nach Nutzung der GAP-Versicherung
Nach einem Auffahrunfall und der Nutzung seiner GAP-Versicherung wollte ein Unfallgeschädigter vom Haftpflichtversicherer des Gegners auch die Kosten einer Kasko-Höherstufung ersetzt bekommen. Der BGH entschied jedoch: Ohne zusätzlichen unfallbedingten Schaden gibt es keinen Anspruch.
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