Handelsvertreter: Schweigen auf Provisionsabrechnungen stellt kein Anerkenntnis dar
Handelsvertreter müssen Provisionsabrechnungen nicht widersprechen, um ihre Rechte zu wahren: Der Bundesgerichtshof hat erneut bestätigt, dass das bloße Schweigen auf eine Abrechnung kein Anerkenntnis darstellt und vertragliche Klauseln, die ein solches fingieren wollen, unwirksam sind. Unternehmen dürfen Handelsvertreter nicht durch Fristen oder Fiktionen benachteiligen. Die Schutzvorschriften des HGB bleiben verbindlich, unterstreicht Rechtsanwalt Dr. Tim Banerjee von der Rechtsanwaltskanzlei ...
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