Campingfahrzeug ist kein PKW – keine Neupreisentschädigung
Ein zerstörtes Campingfahrzeug führte nach der Ahrtal-Flut zu einem langwierigen Rechtsstreit. Streitpunkte waren Neupreisentschädigung sowie Bergungs- und Standkosten. Das LG Itzehoe entschied jedoch gegen den Eigentümer und bestätigte den Versicherer.
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