BU-Antrag: Arglistige Täuschung durch Angaben „ins Blaue hinein“
Bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen im BU-Antrag sollten Kunden lieber genau überprüfen, ob diese auch stimmen. Denn Angaben im guten Glauben können im Leistungsfall zum Problem werden, wie ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zeigt.
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