Begriff „Hinterbliebene“ in bAV: Sterbegeld oder Todesfallsumme?
In der bAV ist der Begriff der „Hinterbliebenen“ eng gefasst. Das gilt umso mehr, wenn die Bezugsberechtigung in einer ausschließenden Reihenfolge festgelegt wurde. Ansonsten würden steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Privilegien gefährdet.
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