Arbeiten im EU-Ausland: Vorsicht beim Kindergeld!
Wichtig für Eltern, die im EU-Ausland arbeiten: Der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht kann auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland gekürzt werden, wenn ein im Ausland erwerbstätiger Kindergeldberechtigter die dort vorgesehenen Leistungen gar nicht beantragt hat.
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