Anscheinsbeweis entfällt: Fifty-fifty-Haftung bei Kreuzungsunfall
An einer Kreuzung kam es zu einem Unfall, der vor dem Landgericht Stralsund verhandelt wurde. Beide Beteiligten hatten demnach Verkehrsverstöße begangen. Das Gericht hob den Anscheinsbeweis auf und sprach beiden Parteien eine Fifty-fifty-Haftung zu.
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