Riester-Bausparen: Gericht hält Entgeltklauseln für wirksam
Das OLG Frankfurt am Main hat in zwei aktuellen Urteilen zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln bei Riester-Bausparverträgen entschieden: Verwaltungsentgelte in der Ansparphase und Zustimmungsfiktionen bei Vertragsänderungen können rechtlich zulässig sein.
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