Grob fahrlässig? Haupthahn in ungenutztem Haus nicht zugedreht
Wenn ein Haus nicht mehr genutzt wird, muss der Wasserhaupthahn zugedreht sein. So weit erstmal klar. Nur wann ist es nicht genutzt? Wann ist es grob fahrlässig, das Wasser nicht abzudrehen? Und warum muss die Wohngebäudeversicherung trotzdem den Großteil eines Wasserschadens zahlen? Das erklärt ein Urteil aus Celle.
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