Auch Einmalzahlungen aus bAV unterliegen Beitragspflicht
Auch Einmalzahlungen aus Direktversicherungen unterliegen der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg erneut bestätigt. Ein Rentner scheiterte mit seiner Berufung gegen entsprechende Beitragsbescheide seiner Krankenkasse.
Weiterlesen auf: AssCompact