Kasko: 130%-Regelung auch bei fehlerhaftem Gutachten
Unfallgeschädigte können die tatsächlichen Reparaturkosten an einem Fahrzeug ersetzt bekommen, wenn sie maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Das gilt auch, wenn ein erstes Gutachten irrtümlich höhere Schäden angibt. Entscheidend sind zuletzt die gerichtlich festgestellten Kosten.
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