Kein Unfallversicherungsschutz: Schüler pflückt Blume für Vortrag
Ein Unfall auf dem Weg zur Beschaffung einer Sonnenblume für ein Schulreferat steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – zumindest dann nicht, wenn die Aktion rein freiwillig erfolgt. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nun entschieden.
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