Pflege: Kein Entlastungsbetrag für Hilfe im …

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Pflege: Kein Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt durch Nachbarin

Pflege: Kein Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt durch Nachbarin © Pixabay

Mit dem sogenannten »Entlastungsbetrag« von 125 Euro können Pflegebedürftige auch haushaltsnahe Dienstleistungen finanzieren, wie Einkaufen, Aufräumen, Putzen, Waschen und Bügeln. Das geht aber nur, wenn die Leistung von einem anerkannten Dienst erbracht wird, sagt das BSG.

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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