BGH STOPPT KÜRZUNGEN DER VERSICHERER

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BGH STOPPT KÜRZUNGEN DER VERSICHERER

BGH STOPPT KÜRZUNGEN DER VERSICHERER © Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gleich in fünf Entscheidungen vom 16.01.2024 das sogenannte Werkstattrisiko zugunsten der Geschädigten präzisiert. In den Verfahren (Az: VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23) ging es jeweils um Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen. Die volle Haftung des jeweiligen Schädigers stand in allen Verfahren fest.

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