Silikonfugen sollen verhindern, dass Wasser in das Mauerwerk dringt. Aber wer haftet, wenn die Fugen undicht sind und dadurch ein Wasserschaden entsteht?
Eine nach einer Kündigung ausgesprochene Mieterhöhung gilt als Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses, entschied das AG Bielefeld. Da die Mieter hier zustimmten, besteht das Mietverhältnis weiter und die Räumungsklage wurde abgewiesen.
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht nur ein komplexes, sondern auch ein emotionales Thema. Denn immerhin ist die eigene Wohnung ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit, die auf dem Spiel steht, wenn plötzlich die Kündigung ins Haus flattert. …
In Deutschland lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete. Damit sind wir nach der Schweiz Mieterland Nummer zwei in Europa. Und das, obwohl die Mieten in Deutschland seit Jahren kräftig steigen. Aktuell sogar um mehr als neun Prozent . Trau…
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