Mietvertrag mit Angehörigen: Geringfügige Mängel sind …

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Mietvertrag mit Angehörigen: Geringfügige Mängel sind unschädlich

Mietvertrag mit Angehörigen: Geringfügige Mängel sind unschädlich © Pixabay

Schließen Sie mit einem nahen Angehörigen einen Mietvertrag über eine Ihnen gehörende Wohnung ab, schaut das Finanzamt wegen der familiären Nähe der Vertragsparteien genauer hin. Es prüft, ob der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhält und ob er wie vereinbart durchgeführt wird, oder ob nur ein Scheinmietverhältnis zur Erlangung steuerlicher Vorteile abgeschlossen worden ist.

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft
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