Kündigung für die Wiederaufnahme der Selbstständigkeit …

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Kündigung für die Wiederaufnahme der Selbstständigkeit ist ein Härtefall

Kündigung für die Wiederaufnahme der Selbstständigkeit ist ein Härtefall © Pixabay

Ein Selbstständiger musste sein Geschäft wegen Corona aufgeben und wurde Angestellter. Als er eine Chance zurück sah, kündigte er und beantragte vorsorglich Arbeitslosengeld. Doch dafür wurde er zwölf Wochen gesperrt und klagte dagegen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. mehr ...

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