Für Versicherungsmakler ist eine zügige Schadenregulierung entscheidend. Die Studie „AssCompact TRENDS II/2025“ beleuchtet, ob Makler den Schadenprozess begleiten und wie sie die Reaktionszeiten der Versicherer im privaten Schaden- und Unfallgeschäf…
Ein Hundehalter muss auch dann für einen Unfall haften, wenn er selbst kein Verschulden trifft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschiedenn.
An einer Kreuzung kam es zu einem Unfall, der vor dem Landgericht Stralsund verhandelt wurde. Beide Beteiligten hatten demnach Verkehrsverstöße begangen. Das Gericht hob den Anscheinsbeweis auf und sprach beiden Parteien eine Fifty-fifty-Haftung zu.
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