Gesetzlich Rentenversicherte, die schwerbehindert sind, können früher in Rente gehen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Ein anwaltliches Versorgungswerk kann das laut OVG Lüneburg anders regeln.
Gesetze und ihre Auslegung in der Rechtsprechung sind für juristische Laien oft nicht ganz nachvollziehbar. Generell ist nicht immer alles rechtens, was sich richtig anfühlt. Das war wohl schon immer so und schon immer war die Hilfe eines Anwalts ei…
Ein Anwalt, der vor 17 Jahren mehrfach Versicherungen betrogen hatte, darf (noch) nicht wieder zugelassen werden. Der BGH bestätigte: Es fehlt an der Wiedergutmachung.
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