Ein Hundehalter muss auch dann für einen Unfall haften, wenn er selbst kein Verschulden trifft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschiedenn.
Das Notwegrecht eines Eigentümers eines „gefangenen“ Grundstücks umfasst grundsätzlich auch die Zufahrt mit dem Auto zum eigenen Grundstück zum Zwecke des Parkens. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen Grundstückseigentümern e…
20 Monate nach der Auftragsvergabe haben die Itzehoer Versicherungen gemeinsam mit Novum-RGI als IT-Partner …
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