Wohngebäudeversicherung: Zur Reichweite von "notwendigen" Reparaturkosten

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Wohngebäudeversicherung: Zur Reichweite von "notwendigen" Reparaturkosten

Sind in einer Wohngebäudeversicherung alle "notwendigen" Reparaturkosten als gedeckt bezeichnet, gelten damit auch Schäden als versichert, die infolge der Schadenbeseitigung eintreten. Das gilt insbesondere, wenn der Versicherer selbst ein Unternehmen mit der Reparatur beauftragt hat. Das folgt aus einem Urteil des OLG Brandenburg vom 28.04.2021 - 11 U 186/20.

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24
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