Aufgehoben ist nicht aufgeschoben

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Aufgehoben ist nicht aufgeschoben

Aufhebungsverträge kommen im Beruf aus verschiedenen Gründen zum Einsatz. Trotzdem stehen insbesondere Beschäftigten oftmals die Fragezeichen ins Gesicht geschrieben. Rebecca Gellert, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt auf dem Arbeitsrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dabei geht sie besonders auf den möglichen Anspruch auf eine Abfindung und deren Besteuerung sowie arbeitsrechtliche Sperrfristen ein. Der Beitrag Aufgehoben ist nicht aufgeschoben erschien zuerst auf experten Report.

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