BaFin: Nichtbeachtung einer Vollmacht ist grundsätzlich ein Verstoß gegen § 1a VVG
Seit rund zweieinhalb Jahren landen immer wieder Fälle auf dem ‚vt‘-Redaktionstisch, bei denen Versicherer gültigen Vollmachten ein Verfallsdatum andichten. Hakt ‚vt‘ dann bei den Vorständen nach, räumen in manchen Fällen die Versicherer eine interne Falschinterpretation ein und korrigieren den Fehler. Doch bei einigen Versicherern herrscht wenig Einsicht, die Ablehnung von unbefristeten und vom Vollmachtgeber nicht widerrufenen Vollmachten wiederholt sich mit teils abenteuerlichen Begründungen.
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