Schenkungsteuer: Stundung für zehn Jahre möglich

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Schenkungsteuer: Stundung für zehn Jahre möglich

Wenn ein Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts übertragen wird und der Begünstigte die Schenkungsteuer nicht begleichen kann, ist die Steuer für zehn Jahre zu stunden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor.

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