Neue Rechtslage: Betriebsgeheimnis muss aktiv geschützt …

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Neue Rechtslage: Betriebsgeheimnis muss aktiv geschützt werden!

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz stellt bisher unbekannte Anforderungen an den Geheimnisschutz und greift damit in die Vertriebspraxis ein. Dies zeigt eine Entscheidung des LAG Düsseldorf, die die Verwendung von Betriebsgeheimnissen durch einen ausgeschiedenen Vertriebler betraf. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Jürgen Evers The post Neue Rechtslage: Betriebsgeheimnis muss aktiv geschützt werden! appeared first on Finanznachrichten auf Cash.Online.

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